Die auvitron behebt und repariert alle Störungen und Defekte an den von uns gelieferten und installierten Anlagen mit eigenem Servicepersonal, darüber hinaus führen wir auch Reparaturen an Fremdanlagen durch. Durch unsere mit modernen Messgeräten ausgestatteten Service-Arbeitsplätze wird eine schnelle und fachgerechte Reparaturausführung gewährleistet.
Die auvitron bietet individuell auf die Bedürfnisse des Kunden abgestimmte Wartungsverträge an.
Durch die Wartung wird ein Höchstmaß an Betriebssicherheit der installierten Anlagen garantiert.
Sie können hier unverbindlich ein Wartungsangebot anfordern.
Elektroakustische Notfallwarnanlagen sind nach der einschlägigen Normvorschrift in regelmäßigen Abständen zu warten.
Gemäß EN 60849 (Elektroakustische Notfallwarnanlagen):
Zwei regelmäßige Inspektionen je Kalenderjahr
Gemäß VDE 0833 (Gefahrenmeldeanlage):
Vier in etwa gleichen Zeitabstand durchzuführende Inspektionen sowie eine Wartung je Kalenderjahr
Die Wartungsarbeiten sind nur durch fachkompetentes Personal durchzuführen.
Es ist zwecks Störungs- und Wartungsnachweis ein Instandhaltungshandbuch zu führen.
Nach § 1 der technischen Prüfverordnung (TPrüfVO) sind technische Anlagen und Einrichtungen für Bauten durch einen anerkannten Sachverständigen oder von einem Sachkundigen auf Ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit zu prüfen. Die Prüffristen für die einzelnen Gebäudearten regelt die Landesbauordnung.